1. Es gelten unsere veröffentlichten Öffnungszeiten sowie, wenn abweichend, die Zeiten der jeweiligen Veranstaltung.

2. Einlass gibt es nur für Gäste ab 18 Jahren und nur, wenn man sich ausweisen kann.

2.1 Als gültiges Ausweisdokument wenden wir die Anforderungen des PAuswG an. Demnach gelten
– deutscher Personalausweis, inkl. AusweisApp2;
– Reisepass; oder
– die nationalen ID-Karten der EU-Mitgliedsstaaten, die dem Personalausweis gleichrangig sind

2.2 Nicht akzeptiert werden Krankenkassenkarten, Führerschein,  Angelausweise oder Ähnliches.

2.3 Gültiges Ausweisdokument bedeutet auch, dass das Dokument nicht abgelaufen sein soll.

3. Einlass-Schluss ist spätestens 01:00 Uhr, wenn’s vorher schon rappelvoll ist, schließen wir auch schon eher. Gefeiert wird, solange die Stimmung kocht, spätestens 4:00 Uhr geht’s aber nach Hause.

4. Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Gäste führen wir beim Zugang zum Veranstaltungsort Personenkontrollen durch. Diese umfassen auch mitgebrachtes Gepäck. Wer sich den Kontrollen verwehrt, dem verwehren wir im Zweifel den Zugang zur Veranstaltung.

4.1 Im Interesse eines zügigen Zugangs bitten wir mit leichtem Gepäck anzureisen, Kontrollen von Sporttaschen, Auswanderergepäck oder des halben Hausstandes verzögern den Einlass für alle.

4.2 Das Einbringen von Gegenständen, die die Sicherheit von unseren Gästen beeinträchtigen können, ist untersagt. Die Entscheidung darüber, dass die Sicherheit gefährdet, wird am Einlass getroffen. Selbstverständlich können medizinisch notwendige Substanzen mitgeführt werden. Die medizinische Notwendigkeit des dem Einlass gegenüber glaubhaft darzulegen.

4.3 Gegenstände, die nach Prüfung die Sicherheit beeinträchtigen können, können am Einlass verwahrt und beim Verlassen abgeholt werden.